Gültig seit 01. Juli 2011  
                
Chip-Pflicht

  • bestehende Transponder (=Chip) werden anerkannt
  • alle Hunde ab dem 6. Monat müssen gechipt werden
  • Tätowierung wird nicht anerkannt


Haftpflicht-Versicherung

  • Pflicht für alle Hunde ab sechs Monate
  • Absicherung: Personenschäden bis 500.000 Euro, Sachschäden 25.000 Euro

Sachkundenachweis (ab 01.07.2013)

  • Theoretische und praktische Prüfung, abgenommen von zugelassenen Stellen
  • Als sachkundig ohne Prüfung gelten:
    - Personen, die bis zum 1. Juli 2013 zwei Jahre durchgehende, vorfallsfreie Hundehaltung in den letzten 10Jahren nachweisen können.
    - Tierärzt, Diensthundeführer, Blinden- oder Behindertenhundeführer, Rettungs- und Katastrophenschutzhundeführer
    - Bestandene Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde, sowie Prüfer für diese Brauchbarkeitsprüfung


Allgemeine Pflichten

  • Hunde sind so zu halteund zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen
  • Meldung an zentrales Hunderegister
    - Besitzer: Name, Vorname Anschrift, Geburtstag, Geburtsort
    - Hund: Rasse bzw. Mischug, Geschlecht, Geburtsdatum, Chipnummer
    - Abgabe, Verkauf, Tod des Hundes
    - Änderung der Anschrift

Für auffällig gewordene Hunde gelten weiterhin besondere Bestimmungen, die im Einzelfall angeordnet werden.

 

Wir haben auf dieser Seite die Anforderungen zusammengefasst, ausführliche Informationen und Hinweise zur Registriermöglichkeit finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbaucherschutz

Sprechstunde nur nach telefonischer Vereinbarung - Rufen Sie uns an: 04964 / 60 46 46

Montag
9:00 - 10:30
15:00 - 18:00
Dienstag
OP-Termine
15:00 - 18:00

Mittwoch
9:00 - 10:30

15:00 - 18:00

Donnerstag
9:00 - 10:30
15:00 -18:00
Freitag
9:00 - 12:00
geschlossen
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Für die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie bitte der Verwendung von Cookies zu.