Gültig seit 01. Juli 2011
Chip-Pflicht
- bestehende Transponder (=Chip) werden anerkannt
- alle Hunde ab dem 6. Monat müssen gechipt werden
- Tätowierung wird nicht anerkannt
Haftpflicht-Versicherung
- Pflicht für alle Hunde ab sechs Monate
- Absicherung: Personenschäden bis 500.000 Euro, Sachschäden 25.000 Euro
Sachkundenachweis (ab 01.07.2013)
- Theoretische und praktische Prüfung, abgenommen von zugelassenen Stellen
- Als sachkundig ohne Prüfung gelten:
- Personen, die bis zum 1. Juli 2013 zwei Jahre durchgehende, vorfallsfreie Hundehaltung in den letzten 10Jahren nachweisen können.
- Tierärzt, Diensthundeführer, Blinden- oder Behindertenhundeführer, Rettungs- und Katastrophenschutzhundeführer
- Bestandene Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde, sowie Prüfer für diese Brauchbarkeitsprüfung
Allgemeine Pflichten
- Hunde sind so zu halteund zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen
- Meldung an zentrales Hunderegister
- Besitzer: Name, Vorname Anschrift, Geburtstag, Geburtsort
- Hund: Rasse bzw. Mischug, Geschlecht, Geburtsdatum, Chipnummer
- Abgabe, Verkauf, Tod des Hundes
- Änderung der Anschrift
Für auffällig gewordene Hunde gelten weiterhin besondere Bestimmungen, die im Einzelfall angeordnet werden.
Wir haben auf dieser Seite die Anforderungen zusammengefasst, ausführliche Informationen und Hinweise zur Registriermöglichkeit finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbaucherschutz